4. Nov. 2019, 14:29 Uhr
Fälligkeit der Gemeindesteuern 2019 bis zum 31. Oktober
Die Gemeindesteuer ist bis 31. Oktober des Steuerjahres zu bezahlen.
Bitte verwenden Sie beim Bezahlen der Gemeindesteuern nur die von uns vorgedruckten Einzahlungsscheine. Wenn Sie noch keine Vorausrechnung erhalten haben oder wenn Sie mehrere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese telefonisch, schriftlich, persönlich oder mit E-Mail: buchhaltung@allschwil.bl.ch bestellen.
Auf Steuerbeträgen, die erst nach dem Fälligkeitsdatum vom 31. Oktober bezahlt werden, ist ein Verzugszins von 6,0 % zu entrichten.
Ab dem Steuerjahr 2018 wird auf den Versand von Fälligkeitsanzeigen verzichtet.
GEMEINDEVERWALTUNG
Bereich Finanzen - Informatik - Personal
Tel.-Nr. 061 486 25 86