Wer unterstützt und vertritt mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?
Warum ist es wichtig für den Fall einer Urteilsunfähigkeit frühzeitig vorzusorgen? Wer kann meine Rechte vertreten und braucht es dazu einen Vorsorgeauftrag? Wie wird ein Vorsorgeauftrag erstellt und warum ist es sinnvoll, die eigenen Wünsche und Interessen frühzeitig schriftlich festzuhalten? All diese Fragen werden an der Veranstaltung vom 19. November 2024 versucht zu beantworten.
Wer an Demenz erkrankt, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit früher oder später nicht mehr selber handeln können und auf Hilfe von anderen angewiesen sein. Mit der Bestimmung einer vertretungsberechtigten Person bei einer Urteilsunfähigkeit, kann frühzeitig geregelt werden, wer die Interessen und Wünsche der demenzbetroffenen Person vertreten wird.
Nicolas Schreiber, Behördenmitglied KESB Leimental, informiert über die gesetzlichen Regelungen bei einer Urteilsunfähigkeit, dem Vorgehen, wenn keine ausdrücklichen Regelungen getroffen wurden, und stellt den Auftrag der KESB vor. Er zeigt in seinem Referat die Unterschiede der Ehegattenvertretung, Patientenverfügung, Vollmachten und Vorsorgeauftrag auf.
Im Anschluss an die Veranstaltung steht der Referent und die Mitarbeiterinnen der Fachstelle Alter und Gesundheit ABS gerne für Fragen zur Verfügung.
Fachstelle Alter und Gesundheit ABS
Binningerstrasse 95
4123 Allschwil
T 061 575 21 00
info(at)fag-abs.ch
www.alterundgesundheit-abs.ch
Wer unterstützt und vertritt mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?
Urteilsunfähigkeit bei Demenz – Vertretungsrechte und Vorsorgeauftrag
Dienstag, 19.11.24, 15.00 bis 16.00 Uhr
Alterszentrum Am Bachgraben,
Muesmattweg 33, 4123 Allschwil
Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.