Beschreibung
Soll der fast nicht mehr sichtbare Fussgängerlängsstreifen bestehen bleiben oder kann dieser demarkiert werden?Dieser wird nähmlich nicht mehr benötigt da im Abschnitt zwischen Lindenbaum und Grabenring wieder im Gegenverkehr befahren werden kann.
Auch kann bei der Einmündung in den Grabenring zwischen Wartelinie und Führungslinie eine ununterbrochene Längslinie markiert werden zur Verdeutlichung der Aufstellfläche im Kurzenlängenweg. Vielen Dank im Voraus für Ihre Prüfung und kurze Rückmeldung.