Funktionen
Favoriten
Benachrichtigungen
Mein Benutzerkonto
Schnellzugriff
Home
Weiteres
Impressum
App Download
powered by anthrazit
 
logo
Zurück
Ich bin kein Roboter. Sollten Sie ein Benutzer sein, können Sie dies durch Eingabe des Codes auf dem Bild bestätigen. Danach erhalten Sie den vollständigen Funktionsumfang.
 
schliessen
Aktuelles & Meldungen
Publiziert am 3. Dez 2018, 14:33 Uhr

Weihnachtsbeleuchtung ist

schön und sorgt für festliche Stimmung. Je nach Helligkeit und Lichtfarbe kann sie jedoch auch zum Ärgernis werden und Flora und Fauna stören. In diesem Fall spricht man von Lichtverschmutzung.

Beachten Sie deshalb bitte folgende Regeln, um lästige oder schädliche Immissionen zu vermeiden:

  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft.
  • Seien Sie massvoll und dezent; allzu grelle und blinkende Beleuchtungsinstallationen nehmen der festlichen Beleuchtung den weihnachtlichen Zauber.
  • Die Beleuchtungsstärke soll zweckdienlich sein und sich der umgebenden Beleuchtung anpassen.
  • Weihnachtsbeleuchtungen sind im Aussenraum vom 1. Advent bis zum 6. Januar erlaubt.
  • Zwischen 24 Uhr und 6 Uhr sind Weihnachtsbeleuchtungen auszuschalten. Am besten eignen sich hierfür Zeitschaltuhren.

Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

Alle Inhalte «Aktuelles & Meldungen»
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
  • Favoriten
    • Meine Favoriten
    • Hinzufügen
    • Anzeigen
    • Abbrechen
...