Beachten Sie deshalb bitte folgende Regeln, um lästige oder schädliche Immissionen zu vermeiden:
- Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft.
- Seien Sie massvoll und dezent; allzu grelle und blinkende Beleuchtungsinstallationen nehmen der festlichen Beleuchtung den weihnachtlichen Zauber.
- Die Beleuchtungsstärke soll zweckdienlich sein und sich der umgebenden Beleuchtung anpassen.
- Weihnachtsbeleuchtungen sind im Aussenraum vom 1. Advent bis zum 6. Januar erlaubt.
- Zwischen 24 Uhr und 6 Uhr sind Weihnachtsbeleuchtungen auszuschalten. Am besten eignen sich hierfür Zeitschaltuhren.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt