Beschwerden
Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der Veröffentlichung im Allschwiler Wochenblatt vom 4. März 2016, dem Regierungsrat einzureichen.
04. März 2016
Einwohnerratswahlen vom 28. Februar 2016 – Beschwerdefrist
Ergebnisse der Einwohnerratswahlen vom Sonntag, 28. Februar 2016: