Erwahrung der stillen Wahl der Gemeindepräsidentin
Die Geschäftsprüfungskommission hat gestützt auf
- das Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom 8. Januar 2014,
- deren Publikation in der Ausgabe des Allschwiler Wochenblattes vom 10. Januar 2014,
- den Bescheid der Landeskanzlei vom 14. Januar 2014, dass keine Wahlbeschwerden zu Handen des Regierungsrates eingegangen sind,
festgestellt, dass sämtliche Bedingungen für die Erwahrung der stillen Wahl von Nicole Nüssli-Kaiser als Gemeindepräsidentin erfüllt sind.
Es ergeht folgender Beschluss:
://: Die stille Wahl von Nicole Nüssli-Kaiser als Gemeindepräsidentin der Einwohnergemeinde Allschwil für die Legislaturperiode vom 1.7.2012 bis 30.06.2016 wird von der Geschäftsprüfungskommission Allschwil mit Beschluss vom 14. Januar 2014 erwahrt (amtlich bestätigt).
GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION