Themen im Januar 2024: Sondervorlage zur Schulraumplanung - Ersatz Stromgenerator OKP - Personal- und Besoldungsreglement - Strassenbenennung
Im Dezember 2023 hat der Einwohnerrat im Rahmen der Budgetdebatte für das Budget 2024 die Kredite für die Planung der vom Gemeinderat genehmigten Schulstandort-Variante nicht genehmigt. Dadurch fehlen der Verwaltung die finanziellen Mittel, um die Umsetzung der langfristigen Schulraumplanung voranzutreiben. Aus diesem Grund beabsichtigt der Gemeinderat, mittels einer Sondervorlage zuhanden des Einwohnerrates einen neuen Planungskredit zu beantragen. Gleichzeitig sollen mit der Sondervorlage die im Zusammenhang mit der Schulraumplanung eingereichten politischen Vorstösse beantwortet werden.
Die Sondervorlage wird von verschiedenen Stellen der Verwaltung ausgearbeitet. Ziel ist es, sämtliche offenen Fragen zu beantworten, damit die langfristige Schulraumplanung auf Akzeptanz stösst.
Der Generator im Ortskommandoposten nähert sich dem Ende seiner Betriebslaufzeit, denn er befindet sich seit 1980 in Betrieb. Für den nötigen Ersatz hat die Verwaltung verschiedene Systeme geprüft. Gleichzeitig wurde – auch im Rahmen einer möglichen Strommangellage – die Möglichkeit in Betracht gezogen, den vorhandenen Generator mit einem stärkeren Modell zu ersetzen. Somit könnten bei einem Stromausfall resp. bei einer zeitlich begrenzten Abschaltung nicht nur der Ortskommandoposten, sondern zusätzlich das Gemeindezentrum mit Strom versorgt werden. Dies hat den Vorteil, dass der mobile Generator des Zivilschutzes exklusiv für den 24h-Betrieb des Wasserturms eingesetzt werden kann.
Der Gemeinderat hat im Januar die Anschaffung eines leistungsstärkeren Modells beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen baulichen Arbeiten und Anpassungen offerieren und umsetzen zu lassen.
Der Einwohnerrat hat im Oktober 2023 die Teilrevision des Personal- und Besoldungsreglements beschlossen. Die Referendumsfrist ist im November ungenutzt abgelaufen. Im Dezember wurde das teilrevidierte Personal- und Besoldungsreglement durch die kantonale Finanz- und Kirchendirektion genehmigt. Somit konnte im Januar 2024 der letzte Schritt erfolgen: Der Gemeinderat setzte das teilrevidierte Personal- und Besoldungsreglements und die teilrevidierte Verordnung rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig wurde die Personal- und Besoldungskommission rückwirkend per 1. Januar 2024 aufgelöst.
Die Mitarbeitenden der Verwaltung werden im Februar an einer obligatorischen Informationsveranstaltung über die im Reglement und der Verordnung vorgenommenen Änderungen und Anpassungen informiert.
Rot, die Lage des neuen Strassenabschnittes
Gemäss § 5 des Strassenreglements der Einwohnergemeinde Allschwil beschliesst der Gemeinderat die Strassenbenennungen – eine ehrenvolle Aufgabe, die das Gremium nicht allzu oft beschäftigt. Im Januar war dies jedoch wieder einmal der Fall. Im Bachgrabengebiet wird die Lachenstrasse im Abschnitt zwischen Kiesstrasse und Rue de Bâle verlegt werden. Da die umgelegte Lachenstrasse nicht mehr mit der bestehenden Lachenstrasse zwischen Kiesstrasse bis Hegenheimermattweg als Ganzes zusammenhängt, musste über eine neue Namensgebung dieses Strassenabschnitts befunden werden.
Der zukünftige neue Strassenabschnitt zwischen Kiesstrasse und Rue de Bâle erhält die offizielle Strassenbezeichnung «Elsässerweg». Es ist üblich, dass Strassen, die angrenzende Gemeinden verbinden, den Namen der Nachbargemeinde erhalten (z.B. Schönenbuchstrasse, Neuweilerstrasse, Oberwilerstrasse, Binningerstrasse etc.). Der Strassenname Hegenheimerstrasse ist bereits vorhanden. Die neue Strasse verbindet schweizerischen mit französischem Boden und erhält damit eine etwas besondere Bedeutung.
- am Dreikönigs-Apéro im Saal der Schule Gartenhof mit der Bevölkerung den Beginn des neuen Jahres gefeiert.
- einen Workshop zur Eignerstrategie des Alterszentrums Am Bachgraben besucht
- sich mit dem Vorstand des Vereins KMU Allschwil-Schönenbuch ausgetauscht.