Beschreibung
Am Abend vom 31. Juli wurde an der Ecke Neuweilerstrasse/ Mühlebachweg Feuerwerk abgelassen, welches aus grösseren Batterien kam. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den Gebäuden jeweils zwischen 40 und 200 Meter erforderlich. Das ablassen von solchen Feuerwerken ist in unmittelbarer nähe von Menschen verboten. Leider ist dies den Machern von einem Privaten Feuerwerk in einem Quartier mit alten, Erhaltenswerten, Heimatgeschützten und Denkmalgeschützten Riegelhäuser vollkommen egal. Es ist nicht verboten. Wir schützen hier Riegelhäuser, halten Nutz und Haustiere und stehen mitten in der Dorfkernzone. Wie kann es sein das Allschwil kein Feuerwerk verbot in den Quartieren machen kann. Wie kann es sein das man an so einem Anlass Angst haben muss das zu einem Brand oder einem Unfall kommt, weil man auf der Strasse privates Feuerwerk aus grösseren Feuerwerksbatterien ablässt.
Die KAPO hat uns an die Gemeinde verwiesen. Dies werden wir nun tun und hoffen das sich Allschwil nochmals gründlich überlegt ob nicht doch ein breites Verbot von Privaten Feuerwerken sinnvoll wäre bevor dann das Historische Hinterdorf an einem 1. August einmal brennt. Danke an die GEPO die einen Versuch startete, um mit den Verursachern zu sprechen. Als diese abgefahren sind, ging die nächste Rakete in die Luft.