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 Gemeindemelder  02.08.2024
Diverses

Feuerwerk im Hinterdorf

Beschreibung


Am Abend vom 31. Juli wurde an der Ecke Neuweilerstrasse/ Mühlebachweg Feuerwerk abgelassen, welches aus grösseren Batterien kam. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den Gebäuden jeweils zwischen 40 und 200 Meter erforderlich. Das ablassen von solchen Feuerwerken ist in unmittelbarer nähe von Menschen verboten. Leider ist dies den Machern von einem Privaten Feuerwerk in einem Quartier mit alten, Erhaltenswerten, Heimatgeschützten und Denkmalgeschützten Riegelhäuser vollkommen egal. Es ist nicht verboten. Wir schützen hier Riegelhäuser, halten Nutz und Haustiere und stehen mitten in der Dorfkernzone. Wie kann es sein das Allschwil kein Feuerwerk verbot in den Quartieren machen kann. Wie kann es sein das man an so einem Anlass Angst haben muss das zu einem Brand oder einem Unfall kommt, weil man auf der Strasse privates Feuerwerk aus grösseren Feuerwerksbatterien ablässt.

Die KAPO hat uns an die Gemeinde verwiesen. Dies werden wir nun tun und hoffen das sich Allschwil nochmals gründlich überlegt ob nicht doch ein breites Verbot von Privaten Feuerwerken sinnvoll wäre bevor dann das Historische Hinterdorf an einem 1. August einmal brennt. Danke an die GEPO die einen Versuch startete, um mit den Verursachern zu sprechen. Als diese abgefahren sind, ging die nächste Rakete in die Luft.
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Neuweilerstrasse
4123 Allschwil

Antworten

 22. Okt 2024, 07:43 Uhr
Das Polizeireglement wurde in diesem Jahr revidiert und der Passus bezüglich Feuerwerk wurde im Einwohnerrat an der ersten und er zweiten Lesung eingehend und kontrovers diskutiert. Schlussendlich hat der Einwohnerrat beschlossen, Feuerwerk am 31. Juli und 01. August weiterhin auf dem ganzen Gemeindebann bewilligungsfrei zuzulassen. Lediglich an Silvester soll Feuerwerk unter eine Bewilligungspflicht gestellt werden (Im AWB wurde darüber berichtet). Das Polizeireglement unterstand eine Referendumspflicht, welche bereits abgelaufen ist. Zurzeit ist es im Genehmigungsverfahren beim Kanton und wird voraussichtlich auf den 01. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Ein Feuerwerksverbot im Dorfkern (Allmend) müsste explizit im Polizeireglement verankert werden und ist nicht vergleichbar mit den temporären Verboten auf den gemeindeeigenen Schulhausarealen (Privatparzellen im Besitz der Gemeinde). Sollten Sie mit der neuen Regelung im Polizeireglement nicht einverstanden sein, steht es ihnen frei, sich direkt an eine/n Vertreter/in des Einwohnerrats zu wenden, welche/r mit einem politischen Vorstoss (Motion) das Polizeireglement nochmals überarbeiten lassen kann. Allenfalls steht Ihnen auch die Möglichkeit mittels Einreichen einer Petition zur Verfügung.

Die rechtlichen Aspekte hinsichtlich allfällig illegaler Feuerwerkskörpern sowie die anzuwendende Sorgfaltspflicht (Brandgefahr) finden sich im kantonalen Feuerwehrgesetz, dem Feuerschutzgesetz sowie dem eidgenössischen Sprengstoffgesetz. Deren Kontrolle und Strafverfolgung liegen ausschliesslich bei den Kantonen resp. bei der Polizei Basel-Landschaft und der Grenzwache. Andere gesetzlich durchsetzbare Vorschriften gibt es nicht. Bei auf den legalen Feuerwerken aufgedruckten und beiliegenden «Anleitungen» bezüglich Mindestabstand etc. handelt es sich lediglich um Empfehlungen.

Die Gemeindepolizei war am 31. Juli von 08:00 Uhr bis nach 24:00 Uhr über 16 Stunden im Einsatz. Dabei wurden diverse Gespräche geführt und die betroffenen Personen sensibilisiert. Ebenfalls wurde wie jedes Jahr im AWB vor der Bundesfeier ein Artikel publiziert, welcher die wichtigsten Tipps im Umgang mit Feuerwerk in Erinnerung rufen sollen.
  2. Aug 2024, 06:46 Uhr
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