Hundegebühr 2025
Leider erhalten häufig auch Hundehaltende eine Rechnung, deren Hunde im Verlauf des Jahres verstorben sind oder den Besitzer gewechselt haben. Es ist nachvollziehbar, dass in der Trauer über den Verlust eines treuen Begleiters vergessen werden kann, diesen bei der Gemeindeverwaltung, aber auch bei der AMICUS-Datenbank (www.amicus.ch) abzumelden. Bitte nehmen Sie die Abmeldung noch bis zum 5. Januar 2025 vor, damit Sie im Jahr 2025 keine neue Jahresrechnung erhalten. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder per E-Mail (einwohnerdienste(at)allschwil.bl.ch) erfolgen. Für die Abmeldung benötigen wir eine Kopie der Tierarztrechnung (Euthanasie) oder der Rechnung für die Einäscherung des Hundes.
Einwohnerdienste der Gemeindeverwaltung Allschwil