Sperrgut
Sperrgut ist sperriges und brennbares Material, welches nicht im Kehrichtsack entsorgt werden kann (z.B. Stühle, Koffer, Sessel, Matratzen, Möbel, Ski, Tische etc.). Zu unterscheiden ist Sperrgut aus Kunststoff (z.B. Gartenstühle) und Sperrgut aus sonstigem brennbarem Material.
Kunststoff
Sperrige Gegenstände und Behältnisse aus Kunststoff können der kommunalen Kunststoffsammlung mitgegeben werden. Die Entsorgung ist gebührenfrei.
Restliches Sperrgut
Die Entsorgung ist gebührenpflichtig.
Zu unterscheiden sind:
Kleinsperrgut (kleiner 1 Meter Kantenlänge)
Pro Gegenstand oder verschnürtes Bündel Kleinsperrgut ist 1 Kehrichtvignette aufzukleben.
Grobsperrgut (grösser 1 Meter Kantenlänge)
Pro Gegenstand oder verschnürtes Bündel Grobsperrgut sind3 Kehrichtvignetten aufzukleben.
Kleinsperrgut kann mit der Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Grobsperrgut wird monatlich an Separat-Sammeltagen abgeführt (siehe «Jahresübersicht Separatsammlungen»).
Das mit der notwendigen Anzahl Kehrichtvignetten versehene Sperrgut ist bis spätestens 07.00 Uhr des Abfuhrtages (frühestens aber am Abend vorher) am Strassenrand bereitzustellen.
Verkaufsstellen für Kehrichtvignetten:
Siehe «Kehricht und Kleinsperrgut».
Grobsperrgut kann gegen Gebühr auch bei der SRS AG, Kiesstrasse 24-26, Allschwil, entsorgt werden.