Sperrgut
Sperrgut ist sperriges und brennbares Material, welches nicht im Kehrichtsack entsorgt werden kann (z.B. Stühle, Koffer, Sessel, Matratzen, Möbel, Ski, Tische etc.). Die Entsorgung ist gebührenpflichtig. Zu unterscheiden sind:
Kleinsperrgut (kleiner 1 Meter Kantenlänge):
- Pro Gegenstand oder verschnürtes Bündel Kleinsperrgut ist 1 Kehrichtvignette aufzukleben.
Grobsperrgut (grösser 1 Meter Kantenlänge):
- Pro Gegenstand oder verschnürtes Bündel Grobsperrgut sind 3 Kehrichtvignetten aufzukleben.
Sperrgut kann mit der Kehrichtabfuhr entsorgt werden und ist bis spätestens 07.00 Uhr des Abfuhrtages (frühestens aber am Abend vorher) am Strassenrand bereitzustellen. Die Abfuhr findet jeweils Montags und Donnerstags statt.
Verkaufsstellen für Kehrichtvignetten: Siehe «Kehricht & Sperrgut»
Sperrige Gegenstände aus Kunststoff (z.B. Gartenstühle, Wäschekorb etc.), können an den Kunststoff-Sammeltagen lose und gebührenfrei an den Strassenrand gestellt werden (siehe Abschnitt «Kunststoffe»).
Sperrgut kann gegen Gebühr auch bei der SRS AG, Kiesstrasse 24-26, entsorgt werden.
Weitere Informationen: www.allschwil.ch > Lebensthemen > Abfall/Umwelt