Themen im Februar: Jüngere, schützenswerte Architektur - Zwischennutzung Tramhäuschen Lindenplatz - Naturschutzbemühungen - Schulraumplanung
Die Gemeinde Allschwil ist verpflichtet, zu wichtigen Bauwerken Sorge zu tragen. Im Rahmen der Zonenplanrevision beschäftigt sich der Gemeinderat deshalb auch mit der Frage, welche Einzelobjekte aus kommunaler Sicht schützenswert sind. Dabei liegt der Fokus für einmal auf «jüngerer» Architektur. Ein Beispiel für jüngere, schützenswerte Architektur ist der Allschwiler Wasserturm. Aufgrund der bergigen Topografie gibt es in der Schweiz vergleichsweise wenige Wassertürme. Der Allschwiler Wasserturm ist daher ein regional seltener Industriebau und zugleich ein Bauwerk, das Architektur und Tragwerk in bester Manier vereint.
Im Februar wurde dem Gemeinderat eine Auswahl von jüngeren, u.a. im Privateigentum befindlichen Objekten präsentiert, die Fachexperten mit dem Prädikat «wertvoll und deshalb neu zu schützen» versehen haben. Darunter befinden sich sowohl Wohn- wie auch Industriebauten. Der Gemeinderat legt grossen Wert darauf, in einem nächsten Schritt mit den betroffenen Eigentümern Kontakt aufzunehmen, um mit ihnen die mögliche Unterschutzstellung ihrer Objekte zu diskutieren.
Der Allschwiler Wasserturm: Ein Bauwerk, das Architektur und Tragwerk in bester Manier vereint.
Gute Architektur wertschätzen
«Nicht nur weil der Bund Kantone und Gemeinden zum Schutz von Baudenkmälern anhält, sondern auch aus seiner Verantwortung und Wertschätzung gegenüber guter Architektur und Bauwerkskunst heraus, möchte der Gemeinderat eine kleine Reihe von neueren Bauten unter Schutz stellen. Zusammen mit Fachexperten wurde in Allschwil etwa ein Dutzend guter Bauwerke verortet und gewürdigt, welche nun neu einen Schutzstatus erhalten sollen.»
Gemeinderat Christoph Morat
Der Gemeinderat hat sich im Februar noch einmal mit dem alten Tramhäuschen auf dem Lindenplatz befasst und beschlossen, eine kostenfreie Zwischennutzung der Liegenschaft zum Zweck eines «Foodsharing-Fairteilers» zu ermöglichen. So wird das alte Tramhäuschen bis zur Umgestaltung des Lindenplatzes wieder einer sinnvollen Funktion zugeführt.
Ein Foodsharing-Fairteiler besteht aus einem Lebensmittelschrank und einem Kühlschrank und ist jederzeit für die Allgemeinheit zugänglich. Privatpersonen können unverbrauchte und ungeöffnete Lebensmittel, die sie selbst nicht mehr nutzen möchten oder können, im Fairteiler abgeben und so anderen zugänglich machen. Das grundsätzliche Arrangement sieht vor, dass die Gemeinde mit dem alten Tramhäuschen den Ort stellt, die Infrastruktur finanziert und die Stromkosten trägt, während die Betreiber den laufenden Betrieb – vor allem die Gewährleistung von Sauberkeit und Hygiene – sicherstellen.
Die Frage, wie es mit dem Lindenplatz grundsätzlich weitergehen soll, wird in einer Dialog-Gruppe diskutiert. Für weitere Informationen dazu verweisen wir auf ein Interview mit Projektleiter Michael Klatz: www.allschwil.ch / Aktuelles / Mitteilungen / 27.02.2023 / «Nun reden alle zusammen an einem Tisch – das ist sehr erfreulich»
Die kommunalen Naturschutzbemühungen werden regelmässig auf ihren Erfolg hin überprüft. Im Bericht zur aktuellen Erfolgskontrolle wird festgehalten, dass bei fünf der 13 überprüften Erfolgsindikatoren die Ziele erreicht wurden. Bei weiteren sechs Indikatoren wurde eine teilweise Zielerreichung bilanziert. Bedauerlich ist gemäss Bericht, dass die Ziele beim Erhalt der Hochstamm-Obstbäume nicht erreicht werden konnten. In der Diskussion im Gemeinderat wurde festgehalten, dass Allschwil den Vergleich mit anderen Gemeinden nicht zu scheuen braucht, gerade auch bei der Anzahl Obstbäume auf Gemeindegebiet. Auch der Zustand der Wiesen hat sich wieder deutlich gebessert, nachdem diese aufgrund des sehr trockenen Sommers und Herbstes 2020 allgemein in einem schlechten Zustand waren.
SchulraumplanungDie Schulraumplanung gehört auch im Jahr 2023 zu den grossen und wichtigen Aufgaben des Gemeinderates. Im Februar hat er die Beschlüsse der 5. Auftraggebersitzung formell bestätigt und damit zur Kenntnis genommen, dass die Auftraggeber die Kriterien zur Bewertung der strategischen Lösungsvarianten festgelegt haben. Da das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) schulraumrelevant ist, musste dessen Umsetzung sistiert werden.