Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern: Abstimmungstermin September 2025
Am 28. September 2025 werden folgende zwei Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Abstimmungen
Auf Beschluss des Bundesrats an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 werden am 28. September 2025 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
1. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften;
2. Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:
- Parteien, die im Allschwiler Einwohnerrat vertreten sind.
- Initiativ- und/oder Referendumskomitees zu einer der zur Abstimmung gelangenden Vorlagen
- Andere Gruppierungen, sofern diese eine Anspruchsberechtigung in Form von 15 Unterschriften durch Allschwiler Stimmberechtigte vorweisen können.
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 11. Juli 2025 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.
Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent informiert. Die Ständer stehen ab dem 19. August 2025 zur Verfügung.
Abteilung Einwohnerdienste