Erwahrung der kommunalen Volksabstimmung vom 24. November 2024
Erwahrung der kommunalen Volksabstimmung vom 24. November 2024 über das Behördenreferendum betreffend den Einwohnerratsbeschluss vom 11. Juni 2024 über die Statuten des Zweckverbandes Allschwil – Binningen – Schönenbuch
Nach der vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft der Gemeindeverwaltung Allschwil auferlegten Publikation der Korrektur des Abstimmungsprotokolls vom 24. November 2024, die am 4. Februar 2025 auf der Gemeindewebseite und am 7. Februar 2025 im Allschwiler Wochenblatt erfolgt ist, ging beim Regierungsrat keine weitere Beschwerde gegen den Ausgang der kommunalen Volksabstimmung «Behördenreferendum betreffend den Einwohnerratsbeschluss vom 11. Juni 2024 über die Statuten des Zweckverbandes Allschwil – Binningen – Schönenbuch» ein.
Das Ergebnis der kommunalen Volksabstimmung vom 24. November 2024 wird hiermit als gültig erklärt. Der Einwohnerratsbeschluss vom 11. Juni 2024 über die Statuten des Zweckverbandes Allschwil – Binningen – Schönenbuch ist damit rechtskräftig geworden.
Die teilweise gutgeheissene Stimmrechtsbeschwerde aufgrund einer unpräzis gewählten Formulierung des Abstimmungstitels der Abstimmungsvorlage sowie aufgrund einer unpräzisen Rechtsmittelbelehrung hat keine Wiederholung der Abstimmung zur Folge. Der Regierungsrat sieht keine Beeinflussung der Stimmberechtigten bei der Stimmabgabe, da das Protokoll erst nach der Auszählung der Stimmen veröffentlicht wurde.
Mit der Publikation des korrigierten Abstimmungsprotokolls und der präzisierten Rechtsmittelbelehrung (siehe Newsmeldung auf der Gemeindewebseite vom 4. Februar 2025 und Allschwiler Wochenblatt vom 7. Februar 2025, Seite 13) hat die Gemeindeverwaltung Allschwil die Auflagen des Regierungsrates erfüllt.