27. Mai 2024
Leinenpflicht für Hunde
Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April – 31. Juli 2024 gilt im Allschwiler Wald absolute Leinenpflicht für Hunde.
Zum Schutz unseres Jungwildes sind während der Hauptsetz- und Brutzeit von Anfang April bis Ende Juli alle Hunde im Wald und an den Waldsäumen stets an der Leine zu führen (siehe auch § 38 Abs. 1 des Kantonalen Jagdgesetzes sowie § 35 Abs. 2 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Allschwil).
Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Einwohnerdienste